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   LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07   

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https://dejure.org/2008,4228
LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07 (https://dejure.org/2008,4228)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.04.2008 - L 8 KR 40/07 (https://dejure.org/2008,4228)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. April 2008 - L 8 KR 40/07 (https://dejure.org/2008,4228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 S 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Hilfsmittel für einen gehbehinderten Versicherten - Bewegungsfreiheit als Grundbedürfnis des täglichen Lebens - keine vollständige Gleichstellung mit der gewöhnlich zu Fuß zurückgelegten Wegstrecke eines gesunden Versicherten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Therapiedreirad

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs gegen die gesetzliche Krankenkasse auf Versorgung mit einem Therapiedreirad ; Umfang der Leistungspflicht der medizinischen Rehabilitation (Reha); Förderung der Selbstbestimmung des behinderten Menschen und seiner gleichberechtigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Behinderte müssen nicht Fahrrad fahren

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Behinderte müssen nicht Fahrrad fahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 12 Abs. 1 S. 1 § 33 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Versorgung mit einem Therapiedreirad als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Hessen, 20.07.2006 - L 8/14 KR 376/04

    Versorgung mit einem Behindertenfahrrad durch die Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07
    Nach dem Urteil des Senats vom 20. Juli 2006 (Az.: L 8/14 KR 376/04) stehe ihr der geltend gemachten Anspruch zu.

    Gestützt auf die Argumentation des Urteils des Senats vom 20. Juli 2006 (Az.: L 8/14 KR 376/04) seien die Voraussetzungen im Falle der Klägerin für einen Anspruch auf Versorgung mit einem Therapiedreirad erfüllt.

    22 Wie der Senat im Anschluss an sein Urteil vom 20. Juli 2006 (Az. L 8/14 KR 376/04) mit Urteil vom 13. September 2007 (Az. L 8 KR 247/06) entschieden hat, ist nach seiner Überzeugung ein behindertengerechtes Fahrrad als Hilfsmittel von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung weder generell ausgeschlossen noch generell erfasst.

    Dieser Entscheidung stehen die Entscheidungen des Senats vom 20. September 2006 Az.: L 8/14 KR 376/04 - und vom 13. September 2007 - Az.: L 8 KR 247/06 nicht entgegen.

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07
    Daraus folgt, dass die Förderung der Selbstbestimmung des behinderten Menschen und seiner gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch Versorgung mit Hilfsmitteln nur dann in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fällt, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich (Beruf/Gesellschaft/Freizeit), sondern im gesamten täglichen Leben ("allgemein") beseitigt oder mildert und damit ein "Grundbedürfnis des täglichen Lebens" betrifft (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 6. August 1998 - B 3 KR 3/97 R = SozR 3 2500 § 33 Nr. 29; SozR 3-2500 § 33 Nr. 5, 27 und 32 sowie zuvor bereits: SozR 2200 § 182b Nrn. 12, 30, 34, 37 jeweils m. w. N.).

    Nach dieser Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gehören zu derartigen Grundbedürfnissen die allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, die auch die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens (Schulwissens) umfassen (siehe Bundessozialgericht in SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 m. w. N.).

  • LSG Hessen, 13.09.2007 - L 8 KR 247/06

    Versorgung mit einem Behindertendreirad

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07
    22 Wie der Senat im Anschluss an sein Urteil vom 20. Juli 2006 (Az. L 8/14 KR 376/04) mit Urteil vom 13. September 2007 (Az. L 8 KR 247/06) entschieden hat, ist nach seiner Überzeugung ein behindertengerechtes Fahrrad als Hilfsmittel von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung weder generell ausgeschlossen noch generell erfasst.

    Dieser Entscheidung stehen die Entscheidungen des Senats vom 20. September 2006 Az.: L 8/14 KR 376/04 - und vom 13. September 2007 - Az.: L 8 KR 247/06 nicht entgegen.

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07
    Ob eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, ist vielmehr nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23. Juli 2002, B 3 KR 3/02 R), der sich der Senat angeschlossen hat, für jeden Einzelfall nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 33, 34 SGB V zu prüfen.
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07
    Die "elementare Bewegungsfreiheit" ist als Grundbedürfnis anzusehen (SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Hilfsmittel - Behinderungsausgleich -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07
    Wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 16. September 2004 Az.: B 3 KR 15/04 R - ausgeführt hat, hat die gesetzliche Krankenversicherung das Grundbedürfnis des "Erschließens eines gewissen körperlichen Freiraums" nur im Sinne eines Basisausgleichs der Behinderung sicherzustellen und nicht im Umfang eines vollständigen Gleichziehens und den letztlich unbegrenzten Möglichkeiten eines gesunden Versicherten.
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07
    Daraus folgt, dass die Förderung der Selbstbestimmung des behinderten Menschen und seiner gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch Versorgung mit Hilfsmitteln nur dann in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fällt, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich (Beruf/Gesellschaft/Freizeit), sondern im gesamten täglichen Leben ("allgemein") beseitigt oder mildert und damit ein "Grundbedürfnis des täglichen Lebens" betrifft (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 6. August 1998 - B 3 KR 3/97 R = SozR 3 2500 § 33 Nr. 29; SozR 3-2500 § 33 Nr. 5, 27 und 32 sowie zuvor bereits: SozR 2200 § 182b Nrn. 12, 30, 34, 37 jeweils m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09

    Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte sind - ohne diese Größe zu begründen - Wegstrecken von 1000 m (Hessisches LSG, Urteil vom 24.08.2008 - L 8 KR 40/07 -) oder 500 m (Sächsisches LSG, Urteil vom 5.4.2006 - L 1 KR 79/05 - (allerdings unter Berücksichtigung des konkreten Wohnumfeldes); SG Aachen, Urteil vom 17.06.2007 - S 13 (2) KR 26/07 -) für ausreichend gehalten worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08

    Krankenversicherung

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte sind - ohne diese Größe zu begründen - Wegstrecken von 1000 m (Hessisches LSG, Urteil vom 24.08.2008 - L 8 KR 40/07 -) oder 500 m (Sächsisches LSG, Urteil vom 5.4.2006 - L 1 KR 79/05 - (allerdings unter Berücksichtigung des konkreten Wohnumfeldes); SG Aachen, Urteil vom 17.06.2007 - S 13 (2) KR 26/07 -) für ausreichend gehalten worden.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 5 KR 3964/08
    Soweit ersichtlich sind die Landessozialgerichte dieser Rechtsprechung in der Folge konsequent gefolgt (vgl. dazu zuletzt Hessisches LSG vom 24.04.2008 - L 8 KR 40/07).
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LSG Hessen, Entscheidung vom 09.06.2008 - L 8 KR 40/07 (https://dejure.org/2008,30443)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - L 8 KR 40/07 (https://dejure.org/2008,30443)
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